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Die Klinikum Idar-Oberstein GmbH sucht zum 1. März 2026 für die Apotheke einen Apotheker (m/w/d).

Das Klinikum Idar-Oberstein ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit einem weit über die Grenzen der Stadt und des Kreises hinausgehenden Einzugsgebiet. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt das Klinikum über 527 Betten und 35 tagesklinische Plätze, 17 Fachabteilungen und 2 Institute.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

 

Das kommt auf Sie zu

  • Versorgung der Stationen und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln und apothekenüblichen Artikeln nach pharmazeutischen und ökonomischen Kriterien
  • Fachliche Beratung von Ärzt/-innen und Pflegepersonal zu pharmakologischen und wirtschaftlichen Fragestellungen
  • Aseptische Herstellung von Zytostatika und parenteraler Ernährung
  • Teilnahme an pharmakologischer Visite
  • Unterricht an der Krankenpflegeschule
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft

 

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossenes Studium der Pharmazie und Approbation als Apotheker (m/w/d)
  • Berufserfahrung in einer Krankenhausapotheke wäre wünschenswert, ist aber keine Voraussetzung
  • Flexibilität, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit, Kommunikations- und Koordinationsgeschick
  • Sicherer Umgang mit EDV-Systemen

 

Das ist wichtig für Sie

  • Die Einstellung erfolgt zum 1. März 2026
  • Die Arbeitszeit beträgt 38,5 Std./Woche, Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.15 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.45 Uhr
  • Die Position ist zunächst befristet
  • Vorab beantwortet gerne Ihre Fragen: Alexander Werle, Leitender Apotheker, Telefon +49(0)6781/66-1780
  • Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

 

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.