Die Klinikum Idar-Oberstein GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Facharzt für die Zentrale Notaufnahme (m/w/d).
Darauf können Sie sich freuen
- Tarifvergütung nach TV-Ärzte/VKA
- Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
- Interessante und langfristige berufliche Perspektiven mit Gestaltungsmöglichkeiten in einem professionellen und kollegialen Umfeld
- Fundierte und strukturierte Weiterbildung zur Erweiterung Ihrer klinischen Erfahrung und praktischen Fähigkeiten durch die Weiterbildungsermächtigung Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Verlagerung nichtärztlicher Tätigkeiten auf medizinisches Hilfspersonal
- Förderung und finanzielle Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen
- Attraktive Anstellungsbedingungen nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern sowie eine betriebliche Altersvorsorge
- Arbeitsplatz in einer idyllisch gelegenen Stadt mit 30.000 Einwohnern, geprägt von einem hohen Wohn- und Freizeitwert
- Kostenlose Nutzung unseres Personalwohnheims in den ersten drei Monaten
Das bringen Sie mit
- Facharzt (m/w/d) (z.B. für Innere Medizin, Kardiologie, Anästhesiologie, Allgemeinmedizin oder Chirurgie)
- Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin wäre wünschenswert
- Wünschenswert wäre auch Erfahrung in einer ZNA
- Hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Hohes Engagement für die Akut- und Notfallmedizin
- Wertschätzender Umgang mit Patienten
Das ist wichtig für Sie
- Die Arbeitszeit beträgt 40 Std./Woche, auch Teilzeit ist möglich
- Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Vorab beantwortet gerne Ihre Fragen: Ricardo Gomez Nava, Leitender Arzt der Zentralen Notaufnahme, Telefon +49(0)6781/66-1500
- Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
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Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
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Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.