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Die Klinikum Idar-Oberstein GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Klinik für Neurologie und Stroke Unit in Teilzeit (4 Stunden/Woche) für Dienste am Wochenende auf der Stroke Unit einen

Logopäde (m/w/d).

Das Klinikum Idar-Oberstein ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit einem weit über die Grenzen der Stadt und des Kreises hinausgehenden Einzugsgebiet. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt das Klinikum über 527 Betten und 35 tagesklinische Plätze, 17 Fachabteilungen und 2 Institute.

Eine Einarbeitung seitens der bei uns beschäftigten logopädischen Kolleginnen wird gewährleistet.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

 

Das kommt auf Sie zu

  • Diagnostik, Therapie und Beratung neurologischer Patienten ins. Auf der Stroke Unit (Schlaganfallstation) mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen an durchschnittlich 2 Wochenenden (Sa und So)
  • Erstellung individueller Therapiepläne sowie Dokumentation und Verlaufsbeurteilung
  • Anleitung zum Umgang mit bestehenden Störungsbildern

 

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossene Ausbildung als Logopäde (m/w/d)
  • Fachkompetenz in Diagnostik und Therapie von Vorteil
  • Patientenorientierung
  • Fähigkeit zu flexiblem und selbständigen Handeln
  • Teamfähigkeit
  • Geübter Umgang mit dem PC

 

Das ist wichtig für Sie

  • Die Einstellung erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt
  • Die Arbeitszeit beträgt 4 Stunden/Woche für Dienste am Wochenende
  • Der Arbeitsvertrag ist vorerst befristet
  • Vorab beantwortet gerne Ihre Fragen: PD Dr. Martin Eicke, Chefarzt der Klinik für Neurologie und Stroke Unit, Telefon +49(0)6781-66 1560, E-Mail: m.eicke@io.shg-kliniken.de
  • Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

 

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.