Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Personalsachbearbeiter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung für das zentrale Personalmanagement der Saarland Heilstätten GmbH (m/w/d) in Vollzeitbeschäftigung am Standort Völklingen.
Darauf können Sie sich freuen
- Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
- Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
- Serviceorientierte Personalsachbearbeitung von der Einstellung bis zum Austritt
- Erstellen der monatlichen Entgeltabrechnung inkl. Melde- und Bescheinigungswesen
- Personalaktenführung sowie Datenpflege im Personalabrechnungsprogramm LOGA3
- Kommunikation mit Krankenkassen, Behörden und Verwaltungen
- Beratung von Beschäftigten bei Fragen zu Personalangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit der Zeiterfassung und anderen Bereichen
- Übernahme von Projekten/Sonderaufgaben
Das bringen Sie mit
- Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Erfahrung im vergleichbaren Aufgabengebiet
- Kenntnisse im Arbeitsrecht, Tarifrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht
- Im Idealfall erste Erfahrungen mit der Software „LOGA3“
- Sicheren Umgang mit Microsoft Office
- Strukturierte, präzise und lösungsorientierte Arbeitsweise
Das ist wichtig für Sie
- Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
- Ende der Bewerbungsfrist: 3. November 2026
- Für weitere Auskünfte: Robert Posth, Zentraler Personalleiter des SHG Konzerns, Telefon +49(0)681/889-2896
- Die Vergütung erfolgt nach TVöD-K entsprechend der persönlichen Qualifikation und Berufserfahrung. Die Saarland-Heilstätten GmbH gewährleistet eine diskriminierungsfreie Vergütung nach objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien gemäß den Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
- Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
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Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
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Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.