Zurück

Mehr
zur SHG

Zurück

Zurück

Die Saarland-Heilstätten GmbH, Sonnenbergstraße 10, D-66119 Saarbrücken, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres gut aufgestellten und motivierten Teams eine Sekretär/in der Geschäftsführung (m/w/d) in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

 

Das kommt auf Sie zu

  • Zentrale Schnittstelle zwischen den Standorten der SHG-Gruppe und der Geschäftsführung
  • Effiziente Steuerung des Tagesgeschäfts und der internen Abläufe
  • Selbständige Führung der Terminkalender, Priorisierung von Anfragen und Korrepondenz
  • Vorbereitung Durchführung und Nachbereitung von Besprechungen
  • Durchführen von Recherchen und Vorbereitung von Präsentationen oder Berichten nach Anleitung
  • Allgemeine administrative Aufgaben, Datenpflege und Dokumentenmanagement

 

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, vorzugsweise Kenntnisse im Gesundheitswesen mit einer nachgewiesenen Erfahrung als Sekretär/-in (m/w/d) in einer vergleichbaren Position
  • Fundierte Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen (Excel, Word, etc.) und Büroorganisation
  • Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Einsatzbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit
  • Sicheres und souveränes Auftreten gegenüber unseren internen und externen Partnern
  • Ein hohes Maß an Integrität und Vertraulichkeit

 

Das ist wichtig für Sie

  • Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit.
  • Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2026
  • Für weitere Auskünfte: Sandra Bollinger, Stabsstelle Unternehmensentwicklung, Telefon +49(0)681/889-2385
  • Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

 

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.