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Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge // Station VITA (m/w/d)

Die SHG-Kliniken Sonnenberg bieten als Akutkrankenhaus eine qualitativ hochwertige Versorgung in den Bereichen Psychiatrie einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie und Gerontopsychiatrie, Neurologie mit neurologischer Frührehabilitation und Parkinson-Behandlung, sowie Geriatrie mit naturheilkundlichem Schwerpunkt.

Wir suchen für die Station VITA einen Sozialarbeiter (m/w/d) oder Sozialpädagogen (m/w/d).

Auf der neuen Station VITA (Vital Altern nach dem Konzept Verstehen-Integrieren-Therapieren-Aktivieren) stellen wir uns der Herausforderung, Patientinnen und Patienten zwischen 60 und 75 Jahren zu betreuen, die voller Lebensenergie sind, aber unter altersbedingten psychischen und leichten körperlichen Einschränkungen leiden, um ihre Lebensqualität wiederherzustellen.

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

 

Das kommt auf Sie zu

  • Begleitende Hilfen und Beratung für Patienten und Angehörige im Versorgungsprozess und im Entlassmanagement
  • Einleitung von Rehamaßnahmen
  • Hilfe und Beratung in besonderen Lebenslagen
  • Vermittlung externer Hilfesysteme

 

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossenes Studium Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik (Diplom, B.A. oder M.A.) mit staatlicher Anerkennung
  • Gute Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des SGB
  • Berufliche Erfahrung in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen ist von Vorteil, aber keine Einstellungsvoraussetzung

 

Das ist wichtig für Sie

  • Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit zu 50% der tariflichen Arbeitszeit
  • Für weitere Auskünfte: Karin Grün, Leitung Sozialdienst, Telefon +49(0)172-8382418
  • Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

 

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.