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Die SHG-Kliniken Sonnenberg bieten als Akutkrankenhaus eine qualitativ hochwertige Versorgung in den Bereichen Psychiatrie einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie und Gerontopsychiatrie, Neurologie mit neurologischer Frührehabilitation und Parkinson-Behandlung, sowie Geriatrie mit naturheilkundlichem Schwerpunkt.Wir suchen im Auftrag der SHG-Service GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt Küchenhilfen (m/w/d).

Darauf können Sie sich freuen

  • Vergütung nach Haustarif
  • Servicestelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie & Beruf
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier

 

Das kommt auf Sie zu

  • Unterstützung der Fachkräfte in der Zentralküche bei der Durchführung von typischen Arbeiten im Küchenbereich
  • Ausgabe und Anrichten von Speisen über ein Speisetransportband
  • Vorbereitungstätigkeiten und Nebentätigkeiten im Küchenablauf
  • Reinigungsarbeiten in der Küche
  • Teilnahme an Pflichtveranstaltungen wie Hygienebelehrung, Arbeitssicherheit und Brandschutz
  • Arbeiten in einem engagierten Team und angenehmer Atmosphäre

 

Das bringen Sie mit

  • Die Fähigkeit zur Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Die Bereitschaft und Fähigkeit verantwortungsbewusst, selbstständig und mit Engagement zu arbeiten
  • Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Flexibilität
  • Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen
  • Zeitliche Flexibilität (Arbeitseinsatz auch an Wochenenden und Feiertagen)

 

Das ist wichtig für Sie

  • Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst für ein Jahr befristet
  • Beschäftigungsumfang: Vollzeit, Teilzeit oder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob)
  • Für weitere Auskünfte: Sandra Dincher, Stellv. Küchenleitung, Telefon +49(0)681/889-1555
  • Bitte bewerben Sie sich online. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess beachten Sie die FAQ auf unserer Homepage im Karriereportal

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

 

Das sind wir

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.